Helfen Sie uns mit Ihrer Spende, denn wie sagte schon Albert Schweitzer:

„In keiner Weise dürfen wir uns dazu bewegen lassen, die Stimme der Menschlichkeit in uns zum Schweigen zu bringen.“

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Unsere Organisation ist als gemeinnützig anerkannt vom Finanzamt Hildesheim mit Feststellungsbescheid vom 21.10.2014 unter der Steuernummer 30/210/4387. Sobald wir Ihren Geldeingang verbuchen können und eine Emailadresse von Ihnen haben, erhalten Sie eine Spendenquittung, diese können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spenden-nachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

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